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Neues Gesetz zur Maklerprovision ab 23. Dezember 2020

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (veröffentlicht am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt) tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft. Künftig ist es nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Wird ein Makler aufgrund zweier…